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Sonntag, 5. September 2010
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- Richtlinien -

Ehrenamtspass

 

 

Bedingungen für den Erwerb

 

Der Ehrenamts-Pass Sport zeichnet seinen Besitzer für seine überdurchschnittliche ehrenamtliche Tätigkeit in einem Sportverein, angeschlossen an den KreisSportBund Rhein-Erft e.V., aus. Die Auswahl für eine Berechtigung, einen Ehrenamts-Pass  zu erhalten, erfolgt durch den Vorstand des antragstellenden Sport-Vereins.

 

Berechtigt im Sinne der Rahmenbedingungen des LSB NRW sind ehrenamtliche Mitarbeiter, Jugendleiter / Mannschaftsbetreuer ab 17 Jahren, Übungsleiter und Vorstandsmitglieder. Die Höhe der jährlich gezahlten Aufwandsentschädigungen dürfen bei diesem Personenkreis nicht höher liegen als 2.100.- Euro.

 

Die vorgeschlagenen Personen müssen eine, den Qualifizierungsvorschriften des LSB NRW / der Fach-Verbände  entsprechende  Ausbildung als ÜL, JÜL, Jugendbetreuer etc.  oder auch eine anerkannte leitende Funktion als Mitglied des ( Abteilungs- ) Vorstandes nachweisen.

 

Der beantragende Verein muss seinen Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, Mitglied des KSB Rhein-Erft e.V. und beim LSB NRW  als gemeinnützig registriert sein. Er muss Amateursport  betreiben. Berufslizensierte Abteilungen sind ausdrücklich ausgenommen.

 

Abweichungen bezüglich der kommunalen Grenzen sowie der Bewerber bedürfen einer begründeten Einzelfall-Regelung.

 

Der antragstellende Verein muss eine Jugendabteilung vorweisen und mindestens 50 aktive Mitglieder haben. Der Pass wird limitiert entsprechend der Vereinsgröße (Aktive) vergeben:

 

bis   50  Mitglieder = 1 Pass                               bis               500 Mitglieder = 10 Pässe

bis 100 Mitglieder  = 3 Pässe                            bis             1000 Mitglieder = 20 Pässe

bis 250 Mitglieder  = 6 Pässe                            mehr als    1000 Mitglieder = 25 Pässe

 

Der Pass hat drei Jahre Gültigkeit, die aber sofort mit Austritt aus dem Verein erlischt. Er kann bei groben Verstößen gegen das Ehrenamt eingezogen werden und muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

 

Die organisatorische Verwaltung des Ehrenamts-Pass Sport liegt beim KSB / FVM.

 

Aufgaben und Ziele

 

Der Rhein-Erftkreis und seine Sportverbände machen durch die Vergabe dieses Passes auf die wichtige Bedeutung der Ehrenamtlichen im Sport aufmerksam. Dieser Personenkreis wird durch den Pass im besonderen Maße ausgezeichnet. Den Pass-Inhabern wird außerdem die Möglichkeit gegeben, die unterschiedlichen aufgeführten Angebote  preisreduziert zu nutzen.

 

Die Anbieter sind Partner dieses Projektes und können Art und Umfang Ihrer Angebote frei bestimmen.


Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung, Aushändigung und Angebots- erbringung.

 

Der Pass gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass.

Vordruck für die Beantragung Ehrenamtspass

 

Bergheim, im Januar 2009

 

Mit diesem bereitgestellten Vordruck können Sie den Ehrenamtspass in unser Geschäftsstelle beantragen. Entweder per Fax unter 02271 / 41262 oder per E-Mail: irene-fritz@ksb-rhein-erft.de

 

 

 

 
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