Förderprogramm "Neustart miteinander"
Die Landesregierung hat zur Förderung des Ehrenamts das Förderprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Vereine können einmalig bis zu 5.000 Euro für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen im Jahr 2021 beantragen. Die Veranstaltung muss ehrenamtlich organisiert sein und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort dienen. Vor der Antragstellung ist eine Bestätigung der Stadt zur Durchführung der Veranstaltung einzuholen.
Als zuwendungsfähige Ausgaben können alle Ausgaben anerkannt werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten öffentlichen Veranstaltung stehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Mieten für Veranstaltungsräume/ Zelte
- Mieten für Mobiliar, Geschirr, Gläser
- Honorare (Musik/ Beschallung etc.)
- Strom/Technik
- Miete sanitärer Anlagen (Toilettenwagen/ Container)
- Kosten für Ordnungs-/Sicherheitskräfte
- Getränke und Catering
- Werbung, Einladungen
- GEMA-Gebühren
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ZUR ANMELDUNG (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen)