Gremien und Organe des Kreissportbundes Rhein-Erft
Die Satzung und die Jugendordnung des Kreissportbundes legen fest, welche Organe sich verantwortlich um die Angelegenheiten des organisierten Sports im Kreis kümmern. Die Organe des Kreissportbundes Rhein-Erft sind gemäß der Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Ausschüsse als Ständige Konferenz einsetzen.
Die Mitgliederversammlung bildet das wichtigste Gremium beim Kreissportbund Rhein-Erft. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder, der Sportjugend, der Stadtsportverbände, den Ehrenmitgliedern und den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung finden Sie hier:
Protokoll Mitgliederversammlung 2023 (19.10.2023)
Weitere Dokumente und Beiträge vergangener Mitgliederversammlungen finden Sie Hier!
Die Sportjugend bildet den Jugendtag als oberstes Organ und einen Jugendvorstand als Leitungsorgan, der vom Jugendtag gewählt und von einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden geleitet wird.
z.Z. nicht besetzt
Stadtsportverbände (SSV) sind die kommunalen Gliederungen innerhalb des Kreises und vertreten in der Kommunalpolitik die Interessen des Sports. In den 10 Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gibt es aktuell 7 aktive Stadtsportverbände. Sie sind Mitglied im Kreissportbund und entsenden einen/eine Vertreter:in in die Ständige Konferenz.
Peter Kaulen
Gerd Koslowski
Christoph Reiner
VorsitzenderDie Ständigen Konferenzen dienen als Plattform zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch. In ihnen werden die politischen Zielstellungen des Kreissportbundes diskutiert.