Stützpunktvereine

Stützpunktförderung im Rhein-Erft-Kreis

Was sind Stützpunktvereine?

Sportvereine, die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden Stützpunktvereine bezeichnet. „Integration durch Sport“ bietet Vereinen die Möglichkeit, Stützpunktverein zu werden.

Stützpunktvereine...

  • gewährleisten eine regelmäßige, langfristige, kontinuierliche und nachhaltige Arbeit
  • schaffen zielgruppenorientierte Angebote und Rahmenbedingungen (niederschwellige) Angebote, ermäßigte Mitgliedsbeiträge, Öffnung bestehende Angebote usw.)
  • stellen einen/eine Ansprechpartner:in für das Thema Integration zur Verfügung
  • fördern die interkulturelle Kompetenz seiner Mitarbeiter:innen, freiwillig Engagierten und Mitgliedern durch die Teilnahme an Fortbildungen
  • binden die Zielgruppe (z. B. Sporthelfer:innen, Übungsleiter:innen oder ehrenamtlich Tätige) in Funktionsrollen ein
  • bieten, über den Sport hinausgehende Unterstützungsleistungen und Angebote an, wie z.B. Freizeiten, Ausflüge, Feste, Hausaufgabenhilfe, Sprachförderung uvm.
  • verstehen das Thema Integration als Querschnittsaufgabe (jedes Alter, Geschlecht usw.)
  • vernetzen sich mit relevanten Partnern der Integrationsarbeit
  • kommunizieren das Thema Integration vereinsintern mit den Vereinsmitgliedern

Förderkriterien:

  • Gemeinnütziger, eingetragener Verein (e.V.)
  • Doppelmitgliedschaft (SSB/KSB und Fachverband)
  • Beteiligung an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbund NRW
  • Teilnahme an Qualifizierungen und Fortbildungen (z.B. Fit für die Vielfalt, Entschlossen Weltoffen)
  • Durchführung von mindestens zwei Projekten, z.B. niederschwellige Angebote
  • Schaffung von neuen oder gezielte Öffnung von bestehenden, regelmäßigen Sportangeboten, außersportliche Angebote usw.

Fördervolumen

  • Das Fördervolumen liegt, pro Verein, zwischen mindestens 500,00 € und maximal 5.000,00 € jährlich. Es werden Sachkosten gefördert. Honorare sind dabei den Sachkosten hinzuzurechnen.
  • Der maximale Förderzeitraum für Stützpunktvereine beträgt fünf Jahre.
  • Der Antrag auf Stützpunktförderung wird jährlich beim zuständigen SSB/KSB gestellt. Am Ende eines Förderjahres ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen für Vereine finden Sie HIER​​​​​​. 

 

Die Antragstellung erfolgt ab 2024 digital über das Förterportal des DOSB. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Erste Hilfen bei der Antragstellung bieten die folgenden Kurzvideos.

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