Sportplatz Kommune 2.0

Förderaufruf: „Sportplatz Kommune 2.0“ – 
Projekte für mehr Bewegung vor Ort gesucht

Mit dem Programm Sportplatz Kommune 2.0 startet das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Förderinitiative zur Stärkung von Bewegung, Spiel und Sport in den Kommunen. Ziel ist es, gemeinsam mit lokalen Partnern neue Bewegungs- und Sportangebote zu entwickeln und umzusetzen.

Gefördert werden Projekte, die Menschen vor Ort zu mehr Bewegung motivieren. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen sowie für Menschen, die bisher nur wenig Zugang zu Sport- und Bewegungsangeboten haben.

Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit in einem lokalen Netzwerk: Sportvereine oder andere Organisationen entwickeln die Projekte gemeinsam mit der jeweiligen Kommune sowie weiteren Partnern, zum Beispiel Kitas, Schulen, sozialen Einrichtungen oder Senioreneinrichtungen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die

  • ohne Vereinsmitgliedschaft zugänglich sind,
  • kostenfrei oder kostengünstig angeboten werden,
  • wohnortnah stattfinden,
  • barrierearm erreichbar sind und
  • regelmäßig während des Projektzeitraums durchgeführt werden.

Die Angebote sollen dazu beitragen, niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung und Sport zu schaffen, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Begegnung zu fördern.

Wofür kann die Förderung genutzt werden?

Die Fördermittel können unter anderem eingesetzt werden für:

• die Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten,

• Honorare für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer,

• Ausbildung und Einsatz von Schwimmtrainerinnen, Schwimmtrainern oder Schwimmassistenzen,

• Organisation und Koordination der Angebote,

• Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung eines lokalen Netzwerks,

• Materialien und Ausstattung, die für die Durchführung der Angebote benötigt werden.

Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen, zum Beispiel der Neubau, die Sanierung oder Modernisierung von Sportstätten.

 

Förderhöhe und Projektlaufzeit

Die Förderung beträgt 5.000 bis 15.000 Euro pro Kalenderjahr.
Der Projektzeitraum ist vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2027 vorgesehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • gemeinnützige Sportvereine,
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Träger der Ganztagsbetreuung,
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Selbstständige mit sportfachlicher Qualifikation
  • Die Organisation muss ihren Sitz in Nordrhein- Westfalen haben

Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit mit einer Kommune, die das Projekt begleitet und unterstützt.

Jedes Projekt muss mit einer Kommune zusammenarbeiten.

Die Kommune stellt eine Person als: „kommunale Kümmerin“ oder „kommunaler Kümmerer“

Diese Person:

  • begleitet das Projekt
  • koordiniert die Zusammenarbeit
  • unterstützt die Umsetzung

Die Personalkosten dafür trägt die Kommune selbst

Bewerbungsfrist

Projektideen können vom 01.04. bis zum 31.05.2026 beim Landessportbund NRW eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Sportjugend NRW. 
https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/sportplatz-kommune-20


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