Bildungs-und-Teilhabe-Paket
Antrag Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder
Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, können einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben.
Bedarfe für soziale Teilhabe
Für Kinder/Jugendliche wird ein Bedarf von 10 Euro monatlich anerkannt zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für
Bedarfe für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine
soziale Teilhabe werden nur für Kinder und Jugendlichen übernommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle Infos dazu sowie das Antragsformular findet man unter:
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich! Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.