Extra-Zeit für Bewegung

Extra-Zeit für Bewegung

Programm wird 2023 fortgesetzt

Mehr Bewegung für bessere Motorik und Gesundheit

Die pandemiebedingten Einschränkungen haben zu Bewegungsdefiziten bei vielen Schülerinnen und Schülern geführt. Hier kann der organisierte Sport eine wichtige Rolle einnehmen und mit geeigneten Maßnahmen bei der Kompensation dieser Defizite unterstützen.  

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat dem LSB NRW wie im Jahr 2022 auch für dieses Jahr ein Budget von 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen im Zeitraum von den Sommerferien 2021 bis zum Jahresende 2022 zusätzliche außerschulische Angebote geschaffen werden, mit denen Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulformen (1. – 13. Jahrgangsstufe) sport- und bewegungsorientiert gefördert werden. Ziel ist der Ausgleich von motorischen Defiziten und die gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern.  

Diese sportpraktischen Maßnahmen können von Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt werden, die dafür eine entsprechende Förderung beim Landessportbund beantragen.

Das bietet Chancen nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für den organisierten Sport: So können z. B. Kontakte mit Schulen, die aufgrund der Corona-Pandemie geruht haben, wieder neu belebt und intensiviert werden. Zudem können über die neuen Angebote auch Kinder und Jugendliche erreicht werden, die noch keinen Kontakt zu einem Sportverein hatten.

Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt max. 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich an sechs Zeitstunden statt, ansonsten können die sechs Stunden auch in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Die Antragstellung kann bis zum 05.08.2023l über das Förderportal des Landessportbundes erfolgen. Antragsberechtigt sind die Jugenden der Mitgliedsorganisationen sowie Sportvereine.

Die Angebote können geleitet werden durch Sportlehrkräfte, Sportreferendar*innen, Sportstudierende, Diplomsportlehrer*innen sowie Übungsleitungen/Trainer*innen.

 Die Angebote müssen bis zum 06. August 2023 (Ende der Sommerferien) stattgefunden haben. Gefördert werden Angebote bis max. 500 Euro.