Soforthilfe in der Energiekrise

Soforthilfe Sport NRW 2023: Krisenhilfe Energie

Die Energiekrise hat die Kosten für die Vereine in die Höhe getrieben. Daher hat das Land NRW im Rahmen der Soforthilfe dem Sport bewilligt.

55,2 Mio. gewährt das Land NRW Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern.

Der Billigkeitszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. 

Die Antragsfrist endet am 30.05.2023. Der Antrag ist über das Förderportal zu stellen!