Förderprogramm "Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW"

Gemeinnützige Sportvereine können ab 01. Februar 2023 aus dem EFRE-Förderprogramm der Europäischen Union eine Sonderförderung zur Digitalisierung ihrer Vereinsarbeit erhalten. Das Förderprogramm läuft nur in diesem Jahr. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im KSB zum 01.01.2023.

Dies ist eine einmalige Chance für den organisierten Sport nun die IT zu modernisieren.

Der Kreissportbund Rhein-Erft ist zuständig für die Antragstellung der Mitgliedsvereine und Stadtsportverbände an die Bezirksregierung. Das bedeutet, dass zunächst die Anträge aller Vereine und SSVe im Kreis Rhein-Erft beim KSB eingereicht werden. Das Formular wird ab 26.01. im Downloadbereich eingestellt. Antragsschluss ist der 01.03.2023 an die KSB-Geschäftsstelle.

Insgesamt stehen den Vereinen und SSVen im KSB Rhein-Erft bis zu 450.000 Euro zur Verfügung. Der KSB selbst kann für seine Geschäftsstelle 20.000 Euro beantragen.

Der KSB hat die Vereinsvertreter und Vorstände der SSVe am 26.01.2023 um 18 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung eingeladen.

Gerne können Sie sich danach jederzeit bei Fragen oder Problemen mit uns in Verbindung setzen.

Aktuellste Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Homepage des Landessportbundes NRW:

Jetzt Digitalförderung für Sportvereine beantragen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Digitale Informationsveranstaltung des KSB

 Am 26.01.2023 fand eine erste Informationsveranstaltung zum Förderprogramm für die Vereine im KSB Rhein-Erft statt.

Geschäftsführer Stefan Lamertz berichtetete mithilfe der im Downloadbereich  eingestellten Präsentation, wie die Antragstellung abläuft. In Rücksprache mit den beteiligten Vereinen wurde die Antragsfrist im KSB Rhein-Erft auf den 01. März 2023 festgehalten. So soll ein wenig Zeit für die Anschaffungsphase gewonnen werden, weil darüber vorauss. eine frühzeitigere Bewilligung erfolgt.

Ein Problem sahen alle Beteiligte beim Thema "Überzeichnung" der Antragshöhe. Sollten seitens der Vereine mehr als 450.000 Euro beantragt werden, müsste anteilig gekürzt  oder in vielen Einzelgesprächen die Antragslage sondiert und neu bewertet werden. 

Daher soll ein zusätzliches Antragsblatt eine Aufteilung in Bedarfe und Zusatzbedarfe (i.S. von Wünsche/"nice to have") in unserem KSB an den Antrag  durch die Vereine und SSVe angefügt werden.

Ansprechpartner

Stefan Lamertz

Geschäftsführer
Häufig gestellte Fragen

Am Mittwoch 01.02.2023 um 18 Uhr findet eine digitale Sprechstunde für Sportvereine im Kreissportbund Rhein-Erft zum Thema Antragstellung statt. Die Einladung erfolgt  an die bekannten E-Mail-Adressen der Vereine.