BuT - Soziale und kulturelle Teilhabe

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten im Sinne der obigen Gesetze bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihren regelmäßigen Leistungen auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Im Rhein-Erft-Kreis haben sich die zuständigen Träger dieser neuen Leistungen zunächst darauf verständigt, auf das Gutscheinverfahren zur Erbringung der Leistungen zu verzichten. Die den Berechtigten bewilligten Leistungen der Bildungsförderung und Teilhabe werden daher von den zuständigen Stellen –nach Vorlage der Rechnung- direkt an die jeweiligen Anbieter zur Auszahlung gebracht.

Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe"?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

 Liegt die Hilfebedürftigkeit nach den gesetzlichen Regelungen vor, erhalten Sie vom zuständigen Leistungsträger eine Zusage über die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe für Ihr Kind. Die Anmeldung, Rechnung oder sonstige geeignete Unterlagen des Leistungsanbieters legen Sie dann Ihrem Sachbearbeiter beim zuständigen Leistungsträger vor. Dieser prüft die Unterlagen und übernimmt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Betrages (bis zu 120 Euro pro Jahr abhängig vom Bewilligungszeitraum der laufenden Leistungen nach SGB II, SGB XII, BKGG bzw. WoGG) die Abrechnung der Kosten.

Hier finden Sie die Formulare:

Wichtige Informationen Bildungspaket Bu T (971.98 kb) Antrag auf

Leistungen fuer Bildung und Teilhabe (142.66 kb)

 


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